Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept Realität. Im vierten Anlauf, nachdem die ersten drei jeweils kurz vor knapp abgesagt wurden. Niedergelassene Ärzte müssen seitdem „… für die Übermittlung der Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Dienste und Komponenten nach Absatz 1 …“ nutzen. Damit ist die Telematikinfrastruktur (TI) gemeint und theoretisch ist das alles ganz einfach. Die elektronische Verordnung wird über die TI versendet und auf einem zentralen Server gespeichert. In der Apotheke wird die Versichertenkarte eingelesen und die Verordnung über die TI abgerufen. Der...

